HOME
KANZLEI UND VITA
EHE UND FAMILIE, STRASSENVERKEHR, STRAFRECHT, ERBRECHT, ORDNUNGSWIDRIGKEITEN
DOWNLOADS
KONTAKT
LINKS
IMPRESSUM
DATENSCHUTZ
Kosten

Viele Menschen scheuen den Gang zum Anwalt, weil sie sich vor den Kosten fürchten. Aber diese Angst können wir Ihnen nehmen. Damit Sie aber einschätzen können, was auf Sie zukommt, werden wir Sie im Folgenden informieren. Denn wir stehen für Transparenz und Glaubwürdigkeit.

1. Kostenfreier Erstkontakt
Im Rahmen des kostenfreien Erstkontaktes können Sie uns Ihr Anliegen kurz per E-Mail schildern. Können wir Ihre Anfrage schnell und ohne großen rechtlichen Aufwand beantworten, so erhalten Sie von uns eine kostenfreie Rückmeldung. Diese kostenfreie Rückmeldung kann nicht immer in kurzer Zeit erfolgen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir diesen kostenfreien Service nachrangig zu den laufenden Mandaten bearbeiten.

Wenn Ihre Frage in Art und/oder Umfang nicht in kurzer Zeit zu beantworten ist, informieren wir Sie über die Konditionen, zu denen wir Ihre Angelegenheit beantworten bzw. bearbeiten können. Dadurch entstehen Ihnen noch keine Kosten! Auch die Besprechung organisatorischer Fragen sowie des Verfahrensablaufs ist für Sie natürlich kostenfrei. Sie können dann entscheiden, ob Sie eine kostenpflichtige Bearbeitung wünschen.

2. Erstberatung
Die Erstberatung kostet immer 190,00 ? zzgl. USt und dauert maximal eine Stunde. Falls Sie nach der Erstberatung weitere Fragen haben, fallen dafür weitere Gebühren an.

3. Rechtliche Beratung
Wenn wir für Sie tätig werden, entstehen dadurch Kosten für Sie. Deren Höhe hängt vom Umfang der Tätigkeit ab.

Es gibt zwei Arten der Berechnung des Honorars:

• Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
• Abrechnung nach Stundensätzen

Unsere Stundensätze beginnen bei 200,00 EUR/Stunde zzgl. USt (= 238,00 EUR brutto/Stunde).

Gerne informieren wir Sie über die voraussichtlichen Kosten unserer Tätigkeit. Anwaltskosten sind jedoch niemals vollständig planbar, denn der Umfang unserer Arbeit hängt stark von der Gegenseite ab. Es können immer plötzlich komplexe Nebenfragen auftauchen, die vorher nicht absehbar waren.

Wir setzen hier aber auf Transparenz und werden Sie darüber informieren.

4. Gerichtliche Vertretung

Die Prozesskosten richten sich nach dem sogenannten Streitwert des Verfahrens, also dem objektiven Geldwert bzw. dem wirtschaftlichen Interesse. Geht es etwa um einen Zahlungsanspruch, ist der verlangte Betrag der Streitwert. Die Gebührentabelle im RVG regelt, bei welchen Streitwerten welche Gebühren anfallen.

Grundsätzlich sind die Kosten eines Prozesses von der unterlegenen Partei zu tragen. Hiervon sind aber auch Abweichungen möglich. Zu beachten ist auch, dass jede Partei in Vorleistung treten muss und nur der Sieger des Prozesses die Kosten erstattet bekommt.

Bei arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren gibt es eine Besonderheit: In der ersten Instanz - also beim Arbeitsgericht - werden die Anwaltsgebühren nicht erstattet. Daher muss jede Partei ihre Anwaltskosten selbst tragen, unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt.

In den höheren Instanzen gilt dann die normale Regelung, sodass der Verlierer alle Kosten zahlt.

5. Rechtsschutzversicherung

Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist unter vielen Gesichtspunkten sinnvoll. Mit einer Versicherung scheuen Sie vielleicht den ersten Gang zum Anwalt nicht und vermeiden damit unnötige Kosten, die durch eine verspätete Beratung entstehen. So können Sie sich auch ohne finanzielle Sorgen auf den Prozess konzentrieren.

Gerne übernehmen wir für Sie kostenfrei die Deckungsanfrage bei der Versicherung. Da diese Tätigkeit eigentlich kostenpflichtig ist, leiten wir Nachfragen der Versicherung zum Vertrag an Sie zur Beantwortung weiter. Leider übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten gelegentlich nicht, obwohl der Mandant zunächst davon ausging und die Deckungszusage wegen Dringlichkeit der Tätigkeit nicht abgewartet werden konnte. In diesem Fall müssen Sie dann die Kosten tragen. Sollten Sie also unsicher sein, rufen Sie vor der Beauftragung kurz bei Ihrer Versicherung an und schildern die Situation.

Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen.

6. Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Wer die Anwalts- und Gerichtskosten nicht oder nicht vollständig bezahlen kann, muss nicht auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichten.

Für eine einfache Rechtsberatung in einem Fall, in dem noch kein Gerichtsverfahren läuft, können Betroffene mit einem geringen Einkommen oder wenig Vermögen einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die Landeskasse die Vergütung des Rechtsanwalts und Ihr Beitrag beträgt nur 15 EUR.

Über die sogenannte Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe übernimmt die Justizkasse die Kosten eines Gerichtsverfahrens. In familienrechtlichen Verfahren nennt man diese Unterstützung Verfahrenskostenhilfe. Für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist ein Antrag beim zuständigen Gericht erforderlich.

7. Weitere Kosten

Neben den angeführten Kosten können noch Fahrtkosten (0,30 EUR netto/km), Abwesenheitsgelder (in der Regel 25,00 EUR netto pro Gerichtstermin) und Postpauschalen (20,00 EUR netto je Angelegenheit) sowie Kopierkosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Rechnung gestellt werden.


on Top